Kapitelübersicht | NKLM
Ärztinnen / Ärzte nehmen eine Schlüsselfunktion im Gesundheitswesen und in der Gesellschaft ein. Für jeden Menschen ist diese Berufsgruppe von potentiell existentieller Bedeutung und sie hat zunehmend eine wichtige gesellschaftliche Funktion, nicht mehr nur in sozialer, sondern auch in ökonomischer Hinsicht, da die Gesundheitswirtschaft eine der wesentlichen Säulen der Wirtschaft, aber auch ein Kostenfaktor ist. Daher ist die Ausbildung von Ärztinnen / Ärzten im Fokus unterschiedlichster Erwartungen und Interessen zu sehen. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, muss das Medizinstudium mehreren Dimensionen Rechnung tragen. Neben den unstrittigen Kompetenzen in der wissenschaftlichen Analyse, der Erhebung und Bewertung von Daten und Fakten der biologischen, physiologischen und psychosozialen Interdependenzen des Menschen in Gesundheit und Krankheit werden Kompetenzen und Fertigkeiten in der Anwendung von diagnostischen und therapeutischen Verfahren sowie in der Kommunikation, der Interaktion und der Teamarbeit eingefordert. Hinzu kommen Persönlichkeitsmerkmale und Haltungen wie Respekt, Empathie, Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit, die von Ärztinnen / Ärzten gleichermaßen aus Patienten- und Gesellschaftsperspektive erwartet werden. Das Ziel rechtlicher Rahmenbedingungen soll sein, die Anforderungen eines Medizinstudiums in Deutschland so zu definieren, dass ein qualitätsgesicherter, europarechtlichen Vorgaben genügender Zugang zum Beruf der Ärztin / des Arztes gewährleistet ist. Aufgrund der hohen ärztlichen Verantwortung muss das Medizinstudium zwingend eine wissenschaftliche Ausbildung sein, da der stetige und schnelle Fortschritt in Wissenschaft und Forschung, die sich wandelnden gesellschaftlichen Herausforderungen sowie die technologischen Möglichkeiten ein fundiertes, wissenschaftlich-analytisches und evidenzbasiertes Handeln erfordern. Diese wissenschaftliche Ausbildung von Ärztinnen / Ärzten kann nur an Universitäten erfolgen. Dabei werden Krankenhäuser für den klinischen Erfahrungserwerb einbezogen.
Der vorliegende NKLM beschreibt das Absolventenprofil von Ärztinnen / Ärzten im Sinne eines Kerncurriculums für das Studium der Medizin. Er orientiert sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben der ÄAppO, die in § 1 Abs. 1 das Ziel der ärztlichen Ausbildung definiert: „Ziel der ärztlichen Ausbildung ist der wissenschaftlich und praktisch in der Medizin ausgebildete Arzt, der zur eigenverantwortlichen und selbstständigen ärztlichen Berufsausübung, zur Weiterbildung und zu ständiger Fortbildung befähigt ist. Die Ausbildung soll grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern vermitteln, die für eine umfassende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Die medizinische Ausbildung zum Arzt wird auf wissenschaftlicher Grundlage praxis- und patientenbezogen durchgeführt“.
Der Umfang der medizinischen Ausbildung ist mit 5500 Stunden in der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen europaweit geregelt1. Auf diesen Rahmen bezieht sich der NKLM. Das im NKLM gefasste Kerncurriculum Medizin soll ausdrücklich Raum für die Gestaltung durch die Fakultäten bieten und umfasst nicht die Wahlanteile des Curriculums. Insbesondere sind die Kompetenzen aus den Wahlfächern im Praktischen Jahr (PJ) in der vorliegenden Fassung nicht abgedeckt. Der NKLM ergänzt die Gegenstandskataloge des Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP), welche die erforderlichen Kenntnisse für die schriftlichen Teile der medizinischen Staatsexamina beschreiben, um die Beschreibung von Fähigkeiten und Fertigkeiten und professionellen Haltungen. Der NKLM will diese Elemente als Kompetenzen in das Absolventenprofil integrieren und verzichtet deshalb bewusst in Bezug auf Fähigkeiten, Fertigkeiten und Haltungen auf eine klassische Fächer- oder Organzuordnung. Die im NKLM formulierten Lernziele sollen für die fakultären Curricula bis hin zur Ebene der einzelnen Lehrveranstaltungen durch die Fakultäten weiter spezifiziert werden. Die Strukturierung der Lernziele im NKLM erfolgte unter didaktischen Gesichtspunkten – auch in Bezug auf den Zeitpunkt des Kompetenzerwerbs. Eine Vergleichbarkeit der formulierten Lernziele in Bezug auf den zeitlichen und inhaltlichen Aufwand ihrer Vermittlung ist nicht gegeben und war auch nicht Ziel der Erstellung. Der Umfang, in dem verschiedene Themengebiete im NKLM repräsentiert sind, ist also nicht als Indikator für deren inhaltliche Relevanz im Vergleich zueinander zu werten. Somit dient der NKLM als Orientierung für die medizinischen Fakultäten. Er hat auf Ebene der Kompetenzen und Teilkompetenzen Empfehlungscharakter (Ebene 1 und 2). Auf Ebene der detaillierten Lernziele (Ebene 3) soll der NKLM von den Fakultäten erprobt und kritisch evaluiert werden (vgl. Abschnitt 2).
Verbindlich sind wie bisher die Studien- und Prüfungsordnungen der medizinischen Fakultäten und die dazu hinterlegten fakultären Lernzielkataloge, deren Umsetzung durch Institute und Kliniken der einzelnen Fächer erfolgt.
Im Erstellungsprozess des NKLM war dafür eine Fokussierung auf die im Studium zu vermittelnden Kompetenzen zur Befähigung für die ärztliche Weiterbildung von zentraler Bedeutung, um eine Überfrachtung des Studiums mit Weiterbildungsinhalten soweit wie möglich zu verhindern. Der NKLM will damit einen Beitrag zu einem besseren Übergang von der ärztlichen Aus- zur Weiterbildung leisten und die Kompetenzen der Absolventinnen / Absolventen in einer solchen Weise beschreiben, dass diese ihre Aufgaben im Sinne der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) bestmöglich aufnehmen können. Die MBO-Ä beschreibt diese Aufgaben in § 1 wie folgt: „(1) Ärztinnen und Ärzte dienen der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung. Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe. Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. (2) Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken. Die patientenzentrierte Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten und den anderen Berufen im Gesundheitswesen ist dabei unerlässlich“.
Der NKLM will durch die Beschreibung der ärztlichen Kompetenzen auch eine Grundlage für die Diskussion über die Gestaltung dieser Zusammenarbeit im Sinne einer bestmöglichen patientenzentrierten Gesundheitsversorgung leisten.
Der Arztberuf befasst sich umfassend mit Strukturen und Funktionen des menschlichen Körpers und der Psyche sowie deren Zusammenspiel unter normalen und pathologischen Zuständen. Ärztinnen / Ärzte tragen bei eigenem Handeln wie auch bei der Delegation von Maßnahmen die Verantwortung. Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten ist es, auf aktueller wissenschaftlicher Grundlage den Gesundheitszustand des Menschen zu ermitteln, zu erhalten, Symptome von Krankheiten zu erkennen, diagnostische Maßnahmen zu bewerten und Gesundheit durch adäquate therapeutische Maßnahmen wieder herzustellen, Menschen bei der Prävention von Krankheiten zu unterstützen und bei nicht heilbaren Krankheiten das Leiden zu mindern. Sie benötigen dazu wissenschaftsbasierte Kenntnisse und wissenschaftliches Denkvermögen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Fächern, wie sie für eine umfassende Gesundheitsversorgung des einzelnen Menschen und der gesamten Bevölkerung erforderlich sind. Sie können Symptome und Befunde bestimmten Krankheiten zuordnen, erkennen die zugrunde liegenden unterschiedlichen Störungen bei Krankheiten mit ähnlicher Symptomatik und wenden wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden für Problemlösungen in der Behandlung von Patientinnen / Patienten mit unklaren Krankheitsbildern und Verläufen an. Sie beurteilen berufliche und soziale Krankheitsfolgen und fördern die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen. Ärztinnen / Ärzte handeln sachkundig und patientenzentriert nach ethischen Grundsätzen. Bei ihrer Tätigkeit befolgen sie den Grundsatz „primum nihil nocere“ (Erstes Prinzip ist, nicht zu schaden.) und wägen möglichen Schaden, voraussichtlichen Behandlungserfolg und Behandlungsaufwand sorgfältig ab. Dabei gehen sie mit den vorhandenen Ressourcen verantwortungsbewusst um. Ihr Umgang mit den Patientinnen / Patienten ist geprägt von positiver Wertschätzung, menschlicher Zuwendung, Empathie, Authentizität und Transparenz, Verschwiegenheit gegenüber Dritten, der Wahrung der Würde sowie der Achtung der Persönlichkeitsrechte der Patientinnen / Patienten.
Das im Studium vermittelte naturwissenschaftliche, psychosoziale und medizinische Grundlagenwissen sowie die Interaktion mit anderen wissenschaftlichen Disziplinen sind Voraussetzungen für Ärztinnen / Ärzte, sich zeitlebens kontinuierlich fortzubilden und die Patientenversorgung auf dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft jederzeit zu gewährleisten. Die Vermittlung dieses Wissens und dieser Kompetenzen setzt voraus, dass die aus der ÄAppO abgeleitete Fächerbreite in Medizinischen Fakultäten verankert und in eine universitäre Umgebung eingebettet ist. Eine enge Verzahnung der vorklinischen, klinisch-theoretischen und klinischen Fächer in der Forschung und in der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten muss gewährleistet sein.
Den bildungspolitischen Hintergrund für die Entwicklung des vorliegenden „Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin“ (NKLM) bilden die Empfehlungen des Wissenschaftsrates (2008) zur Qualitätsverbesserung von Lehre und Studium in Deutschland. Die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO), die Bundesärzteordnung und die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geben zwar den Rahmen für die medizinische Ausbildung in Deutschland vor, scheinen aber nicht detailliert genug, um die Anforderungen an das Absolventenprofil adäquat zu beschreiben.
Nachdem im Jahr 2009 der Hochschulausschuss der Kultusministerkonferenz zunächst anregte, einen Fachqualifikationsrahmen für das Medizinstudium auszuarbeiten, entschieden der Medizinische Fakultätentag (MFT) und die Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA) gemeinsam, dass ein „Nationaler Kompetenzbasierter Lernzielkatalog Medizin“ zur Beschreibung eines Kerncurriculums bis zum Abschluss des Studiums der Medizin entwickelt werden soll. Zur Umsetzung wurde als beschlussfassendes Gremium eine gemeinsame Lenkungsgruppe NKLM gebildet, die neben stimmberechtigten Vertreterinnen / Vertretern des MFT und der GMA auch alle relevanten politischen und wissenschaftlichen Gruppierungen sowie Repräsentantinnen / Repräsentanten der Medizinstudierenden in beratender Funktion einbezieht. Die Entwicklungsarbeit der einzelnen Abschnitte des NKLM wurde in interdisziplinären Arbeitsgruppen geleistet, deren Entwürfe mit der Lenkungsgruppe diskutiert und schließlich einem erweiterten Konsensusprozess zugeführt wurden (zur Beschreibung des Prozesses vgl. Kap. 1.4). Als Referenzrahmen für die Entwicklung des NKLM sind insbesondere zu nennen:
Des Weiteren wurden folgende Ordnungen und Empfehlungen (in der jeweils aktuellen Fassung) berücksichtigt:
Ein analoges Verfahren zur Entwicklung eines Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Zahnmedizin (NKLZ) wurde auf gemeinsamen Beschluss der Vertreterinnen / Vertreter der Zahnmedizin (Bundeszahnärztekammer, Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde) und des Medizinischen Fakultätentages durchgeführt. Hintergründe sind hier insbesondere die anstehende Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte und die geplante deutlich engere Vernetzung von zahnmedizinischen und medizinischen Studiengängen.
Nach der Entscheidung von MFT und GMA für die Entwicklung eines Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs Medizin (NKLM) wurde zunächst eine organisatorische Struktur der Arbeits- und Abstimmungsprozesse festgelegt (vgl. Abb. 1).
Die Lenkungsgruppe NKLM bestand aus jeweils acht stimmberechtigten Vertreterinnen / Vertretern von MFT und GMA. In beratender Funktion wurden Vertreterinnen / Vertreter der relevanten fach-, berufs- und bildungspolitischen Institutionen in den Prozess einbezogen. Aufgaben und Abstimmungsmodalitäten wurden in einer Geschäftsordnung vom 21.01.2010 festgelegt. Die Lenkungsgruppe beauftragte Sprecherinnen / Sprecher mit der Bildung von themenbezogenen Arbeitsgruppen, um inhaltliche Vorschläge zu festgelegten Themenfeldern zu erarbeiten.
Abb. 1: Organigramm (MFT: Medizinischer Fakultätentag; GMA: Gesellschaft für Medizinische Ausbildung; AWMF: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften; BÄK: Bundesärztekammer; BMBF: Bundesministerium für Bildung und Forschung; BMG: Bundesministerium für Gesundheit; bvmd: Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland; HRK: Hochschulrektorenkonferenz; KMK: Kultusministerkonferenz; GMK: Gesundheitsministerkonferenz; VUD: Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands)
Die mit medizindidaktischer und fachlicher Expertise besetzten Arbeitsgruppen wurden als Arbeitsebene in der GMA Projektgruppe NKLM zusammengefasst und ab März 2011 von einer durch die Robert Bosch-Stiftung geförderten Geschäftsstelle unterstützt. Die Entwürfe der Arbeitsgruppen wurden wiederum der Lenkungsgruppe zur Beurteilung, Modifikation und Verabschiedung vorgelegt. Nach Erstellung eines ersten Gesamtentwurfs erfolgte die Einbeziehung der Mitgliedsgesellschaften der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). In einem zweistufigen Konsensus-Verfahren vom 27. Oktober 2014 bis 7. April 2015 wurde der NKLM schließlich abgestimmt sowie durch den ordentlichen Medizinischen Fakultätentag in Kiel am 4. Juni 2015 in der Mitgliederversammlung verabschiedet und den Medizinischen Fakultäten zur Verfügung gestellt.
Eine Übersicht der an der Entwicklung und Konsentierung des NKLM beteiligten Personen und Organisationen findet sich in Anhang C.
Der NKLM beschreibt das Absolventenprofil von Ärztinnen / Ärzten nach einer universitären Ausbildung im Sinne eines Kerncurriculums Medizin. Die im Studium angelegten Kompetenzen werden in der Weiter- und Fortbildungsphase weiterentwickelt und differenziert. Der NKLM soll das Ergebnis dieser Diskussion für die Zeit bis zur Approbation abbilden und dezidiert von Weiterbildungsinhalten im Kerncurriculum frei gehalten werden.
Die Fakultäten werden ermutigt, sich bei der Gestaltung ihrer Curricula nicht nur am NKLM auszurichten, sondern auch und insbesondere durch zusätzliche curriculare Angebote ihr eigenes genuines Profil herauszustellen. Hierzu erscheinen neben inhaltlichen Schwerpunkten bei den in der ÄAppO vorgegebenen Fächern insbesondere fakultäre Wahl- und Wahlpflichtveranstaltungen geeignet, die in der vorliegenden Fassung des NKLM ebenso nicht erfasst werden, wie die Inhalte der PJ-Wahlfächer (siehe Abb. 2).
Abb. 2: NKLM im Bezug zu fakultären Profilen und Lernzielkatalogen
Die Fakultäten werden eingeladen, den NKLM mit ihren eigenen fakultären Lernzielkatalogen und den einzelnen Lehrveranstaltungen zu verknüpfen und damit zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des NKLM beizutragen. Zu diesem Zweck wird der NKLM in elektronischer Form bereitgestellt, die eine Verknüpfung mit den fakultären Lernzielkatalogen und den Gegenstandskatalogen des IMPP ermöglichen soll. Die Abstimmung für die inhaltliche Weiterentwicklung des NKLM wird durch den MFT und die GMA gemeinsam und in enger Abstimmung insbesondere mit der Bundesärztekammer, der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) sichergestellt.
[1] vgl. auch Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“)
[2] Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
[3] Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
[4] Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
[5] Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete: […] 19. Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, sowie das Recht des Apothekenwesens, der Arzneien, der Medizinprodukte, der Heilmittel, der Betäubungsmittel und der Gifte.
[6] Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. April 2005