Kapitelübersicht | NKLM
Leistungserfassungen sind zentraler Bestandteil der Lehre. Sie dienen nicht nur einer abschließenden Bewertung des Leistungsstands einer / eines Studierenden durch Noten, sondern sind wichtig für die Bedeutung der Lehrinhalte aus Sicht der Studierenden („Gelernt wird, was geprüft wird“). Darüber hinaus sind sie ein Rückmeldeinstrument für die Lehrinstitution, da erst durch qualitativ hochwertige Leistungserfassungen deutlich wird, inwieweit es gelungen ist, die Lehrinhalte auch tatsächlich zu vermitteln.
Alle Verfahren zur Leistungskontrolle müssen die klassischen Gütekriterien von Objektivität, Reliabilität und Validität hinreichend erfüllen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Prüfung geeignet ist, die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit (Artikel 12 Abs. 1 GG) einzuschränken und die Bewertung damit Teil des Zeugnisses ist. Die GMA und der MFT haben Empfehlungen für fakultätsinterne Leistungsnachweise während des Studiums der Human-, Zahn- und Tiermedizin veröffentlicht (Jünger & Just 2014), in denen die grundsätzlichen Anforderungen an organisatorische Struktur, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Prüfungen sowie deren Einbindung in das Curriculum aufgeführt sind. In Übereinstimmung mit den Basisstandards der World Federation for Medical Education (WFME 2014) gehören hierzu insbesondere:
Die ÄAppO für Ärzte gibt in den einschlägigen Bestimmungen Hinweise auf Form und Umfang der in Leistungsnachweisen zu verwendenden Prüfungen. Entsprechend der Unterrichtsform liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der Leistungsnachweise nach § 2 Abs. 7 im Falle
Nicht zuletzt geben die in §§ 8 ff., 22 ff., 28 ff. und 30ff. ÄAppO niedergelegten Bestimmungen dezidierte Hinweise zur Prüfungsdurchführung des Ärztlichen Staatsexamens (M1, M2 und M3) in Form von schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfungen. Dabei kommen Mehrfachantwortauswahlverfahren (MC) und die Kollegialprüfung vor einer Kommission - im Falle von M3 auch an Patientinnen / Patienten inklusive einer Anamnese, Untersuchung sowie entsprechender Dokumentation - seit vielen Jahren zum Einsatz. Dabei sollten sich die Prüfungsformen an der angestrebten Kompetenzebene orientieren. Während Wissen durch etablierte Formate wie z. B. Mehrfachantwortauswahlverfahren gut geprüft werden kann, sind zur Erfassung praxisnaher Kompetenzen neben der mündlich-praktischen Prüfung auch andere Prüfungsmethoden empfehlenswert (siehe Abb. 6).
Soll die Ausbildung ärztliche Kompetenzen vermitteln, erfordert dies eine enge Verknüpfung von Prüfungen und Lehre („constructive alignment“, Biggs 1996). Mit der Definition kompetenzorientierter Lernziele ist verbunden, dass die entsprechenden Prüfungsformate die für eine konkrete Aufgabe erforderliche zielgerichtete Verknüpfung von Wissen, praktischen Fertigkeiten und professionellen Haltungen erfassen. In diesem Sinne kann der NKLM zur Weiterentwicklung der Prüfungskultur an den Medizinischen Fakultäten beitragen.
Abb. 6: Beispiele für empfehlenswerte Prüfungsformate in Abhängigkeit von den Kompetenzebenen (Abkürzungen und Erläuterungen im Anhang A)