Kapitelübersicht | Kapitel 19 | NKLM
"in einer gegebenen medizinischen Patientensituation Aussagen über die Entscheidungen ""Arbeits(un)fähigkeit"", ""Berufsunfähigkeit"" und ""teilweise, vollständige bzw. befristete, dauerhafte Erwerbsminderung"" und ihre sozialmedizinischen Konsequenzen unter Kenntnis der Möglichkeiten der Rehabilitation anhand von medizinischen und rechtlichen Kriterien treffen und begründen."
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