Der Apotheker ist berufen, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Er dient damit der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes (§ 1 Bundes- Apothekerordnung) [6].
Die Apotheker ist Angehöriger eines Heilberufs und Freien Berufs. Aufgrund seiner besonderen fachlichen Qualifikation erbringt er persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Leistungen im Interesse der Patienten und der Allgemeinheit. Seine Berufsausübung unterliegt rechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung und des von der beruflichen Selbstverwaltung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Patienten bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt3. Der Versorgungsauftrag des Apothekers nach § 1 Bundes-Apothekerordnung umfasst insbesondere
Nach Erhalt der Approbation übt der Apotheker als der Experte für Arzneimittel seinen Beruf in verschiedenen Tätigkeitsbereichen aus, insbesondere
Die Pharmazie befindet sich in einem Wandel, der eine stärkere Orientierung hin zum Patienten mit sich bringt. Sowohl die demographische Entwicklung der Gesellschaft mit einer Verschiebung der Altersstruktur als auch Veränderungen im Gesundheitswesen mit komplexeren Therapiegeschehen und gleichzeitig zunehmender Ökonomisierung haben Einfluss auf die Arbeit des Apothekers in allen pharmazeutischen Tätigkeitsbereichen.
Etwa 80% der berufstätigen Apotheker arbeitet derzeit in öffentlichen Apotheken. Mit dem Perspektivpapier „Apotheke 2030“ wird beschrieben, wie die pharmazeutische Versorgung durch öffentliche Apotheken mit Blick auf den gesellschaftlichen Wandel und den wissenschaftlich-technischen Fortschritt in Deutschland künftig gestaltet werden soll. Um den Entwicklungen in der Gesellschaft sowie Veränderungen im Gesundheitssystem zu begegnen, stehen dabei patientenorientierte pharmazeutische Dienstleistungen im Vordergrund. Insbesondere wird ein Fokus auf die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) mit dem Angebot der Medikationsanalyse und des Medikationsmanagements gelegt. Diese pharmazeutischen Schwerpunktthemen sollen in der Ausbildung der Apotheker gestärkt werden. Dazu bedarf es auch einer Schwerpunktsetzung in den medizinischen Grundlagen, der Pharmakologie und der Klinischen Pharmazie.
Das übergeordnete Ziel des universitären Hochschulstudiums ist im Hochschulrahmengesetz (HRG) verankert [8]4:
HRG: § 7 Ziel des Studiums
„Lehre und Studium sollen den Studenten auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und ihm die dafür erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden dem jeweiligen Studiengang entsprechend so vermitteln, dass er zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigt wird.“
Der Wissenschaftsrat (WR) unterscheidet dabei drei Dimensionen der akademischen Bildung [9]:
(Fach)Wissenschaft:
„[...] Qualifizierungsziele, die Studierende zur situationsgerechten Auswahl, Anwendung und Anpassung fachspezifischer Theorien und Methoden sowie zum selbstständigen und kritischen Umgang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen [zu] befähigen. [...]“
Persönlichkeitsbildung:
„[...] Qualifizierungsziele, die die Sozialisation in die Wissenschaft, die Identifizierung mit einem Fach und seiner Fachgemeinschaft sowie die Entwicklung eines wissenschaftlichen und beruflichen Ethos fördern sollen. Zur Persönlichkeitsentwicklung im Rahmen eines Hochschulstudiums zählt zudem der Aufbau personaler und sozialer Kompetenzen, wie beispielsweise Selbstorganisations-, Kommunikations-, Team- und Konfliktfähigkeiten. [...]“
Arbeitsmarktvorbereitung:
„[...] Qualifizierung der Studierenden, die unmittelbar und gezielt auf das Erwerbsleben nach dem Studienabschluss – mit seinen vielfältigen und dynamischen Anforderungen – ausgerichtet ist. [...]“
Grundlage für die Qualifikation der Apotheker ist der universitäre Hochschulstudiengang Pharmazie, der naturwissenschaftliche und heilberufliche Inhalte verbindet, sowie die daran anschließende zwölfmonatige praktische Ausbildung. Auf Basis der Bundes-Apothekerordnung (BApO) ist die AAppO der bundeseinheitliche rechtliche Rahmen für die Apothekerausbildung. Der auf den Apothekerberuf ausgerichtete Studiengang Pharmazie bereitet die Absolventen auf die berufliche Tätigkeit vor und vermittelt im akademischen Kontext naturwissenschaftliche und heilberufliche Inhalte und Methoden für die pharmazeutischen Tätigkeitsbereiche. In der praktischen Ausbildung sollen die erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden. Mit der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) ist der zeitliche Rahmen der Ausbildung des Apothekers von mindestens fünf Jahren europaweit geregelt (Artikel 44 Abs. 2) [10]. Hiervon entfallen mindestens vier Jahre auf die theoretische und praktische Vollzeitausbildung an einer Universität und mindestens sechs Monate auf die praktische Ausbildung in einer der Öffentlichkeit zugänglichen Apotheke.
Die Anforderungen sowohl an die Universitätsausbildung als auch an die praktische Ausbildung der angehenden Apotheker werden gemäß AAppO wie folgt beschrieben [11]:
AAppO: § 2 Universitätsausbildung
„(1) Die Universitätsausbildung soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und der Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zur kritischen Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zur verantwortlichen Ausübung des Apothekerberufs befähigt werden.“
„(2) Die Universitätsausbildung umfasst eine Ausbildung zu den in der Anlage 1 angeführten Stoffgebieten und einem Wahlpflichtfach, die in Form von Vorlesungen, Seminaren und praktischen Lehrveranstaltungen mit den angegebenen Regelstundenzahlen und Bescheinigungen zu vermitteln sind.“
AAppO: § 4 Praktische Ausbildung
„(2) Während der ganztägigen praktischen Ausbildung sollen die im vorhergehenden Studium erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden. [...]“
Die formulierten Ziele der Universitätsausbildung gemäß AAppO entsprechen auch den vom WR definierten und oben beschriebenen Dimensionen akademischer Bildung. Das Pharmaziestudium soll auf den Arbeitsmarkt vorbereiten. Dazu gilt es, die aktuellen Anforderungen und die Veränderungen in der Berufswelt zu berücksichtigen und die Grundlage für die Fähigkeit zur Anpassung an künftige Veränderungen zu legen. Die Maßgaben bezüglich der „(Fach)Wissenschaft“ und „Persönlichkeitsbildung“ werden mit der Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit und zur verantwortlichen Ausübung des Apothekerberufes in der AAppO benannt.
Die Vermittlung und der Erwerb damit einhergehender Kompetenzen während der universitären Ausbildung erfolgt meist indirekt und wird mit den Studierenden wenig reflektiert [9]. Dies kann dazu beitragen, dass sich die Absolventen nur unzureichend auf die berufliche Praxis vorbereitet fühlen. Der WR empfiehlt, den indirekten Kompetenzerwerb für die Studierenden über entsprechende Ausbildungsformate erfahrbar zu machen und in die Studienorganisation zu integrieren sowie regelmäßig zu reflektieren [9]. Dies kann beispielsweise durch die Einführung kompetenzorientierter Lehrund Lernformate, wie „problemorientiertes Lernen“ (POL)5 oder „Kommunikation, Interaktion, Teamarbeit“ (KIT)6 bzw. Prüfungsformen, wie OSCE- Prüfungen (Objective Structured Clinical Examination), erfolgen.
Im Anschluss der Universitätsausbildung bietet die ganztägige praktische Ausbildung schließlich den geschützten Rahmen, um die im Studium erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen, zu erweitern und praktisch anzuwenden. In diesem Zeitraum werden erste berufspraktische Erfahrungen gesammelt und das eigene Handeln in konkreten Situationen des beruflichen Alltags im Dialog mit dem Ausbildungsapotheker reflektiert.
Aus der AAppO ergeben sich einerseits verpflichtende Inhalte für die Ausbildung der Apotheker, andererseits ist eine gewisse Flexibilität gewährleistet, um die Anpassung an den Stand von Wissenschaft und Technik zu ermöglichen. Im Hinblick auf die Patientenorientierung in der Arzneimittelversorgung durch die öffentliche Apotheke ist neben der unstrittigen Vermittlung naturwissenschaftlicher und heilberuflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auch der Aufbau personaler und sozialer Kompetenzen in der pharmazeutischen Ausbildung von Bedeutung. Um die Ausbildung des Apothekers mit Blick auf das Perspektivpapier „Apotheke 2030“ hinsichtlich pharmazeutischer Schwerpunktthemen, wie AMTS, Medikationsanalyse und Medikationsmanagement, weiterzuentwickeln und gleichzeitig die mit Persönlichkeitsbildung einhergehenden Kompetenzen der angehenden Apotheker zu fördern, wird mit dem KLP-P eine intensivierte Ausbildung in den medizinischen Grundlagen, der Pharmakologie und Klinischen Pharmazie sowie ein Ansatz zur kompetenzorientierten Ausbildung der Apotheker vorgeschlagen.
Folgende Rahmenbedingungen, Empfehlungen und Standards wurden bei der Erstellung des KLP-P insbesondere berücksichtigt:
Rechtlicher Rahmen:
Bildungspolitischer und hochschuldidaktischer Rahmen:
Grundsatzpapiere, Empfehlungen und Standards:
3 Modifiziert nach dem Leitbild des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB).
4 Entsprechende Formulierungen finden sich auch in den Hochschulgesetzen der Länder.
5 Problemorientiertes Lernen (POL): POL ist durch Lehrende moderierter Unterricht mit dem Ziel, Studierende in Hypothesenbildung, selbstständigem Lernen und der Wissensvermittlung zu trainieren (In Anlehnung an den Mo- dellstudiengang Medizin der Charité - Universitätsmedizin Berlin).
6 Kommunikation, Interaktion, Teamarbeit (KIT): Unterrichtsform in der Studierende unter Anleitung von Lehrenden die Grundlagen der Apotheker-Patienten-Interaktion sowie die Kommunikation im Therapeutischen Team und Akt- euren des Gesundheitswesens erlernen und unter anderem durch Einsatz von Simulationspatienten bzw. anderen Beteiligten im heilberuflichen Netzwerk praxisnah trainieren (In Anlehnung an den Modellstudiengang Medizin der Charité - Universitätsmedizin Berlin).
7 Im Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse ist festgelegt, dass das Pharmaziestudium mit dem Staatsexamen abgeschlossen wird.