die Zielsetzungen, Zuweisungskriterien und Leistungsbereiche verschiedener Träger der Rehabilitation gemäß den rechtlichen Grundlagen bei Indikationsstellung, Verordnung und Befundberichten für rehabilitative Leistungen berücksichtigen.
Anwendungsbeispiele
Vermeidung bzw. Verminderung von Pflegebedürftigkeit: Gesetzliche Krankenversicherung nach Sozialgesetzbuch V, Erhalt bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit: Gesetzliche Rentenversicherung nach Sozialgesetzbuch VI, Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit nach Arbeits- oder Wegeunfällen mit allen geeigneten Mitteln: Gesetzliche Unfallversicherung nach Sozialgesetzbuch VII, Zusammenwirken der Leistungen nach Sozialgesetzbuch IX
Verweise
Fachverweise:
Allgemeinmedizin
Arbeitsmedizin, Sozialmedizin
Chirurgie
Frauenheilkunde, Geburtshilfe
Grundlagen der Medizinischen Psychologie und der Medizinischen Soziologie