Kapitelübersicht | NKLZ
Präambel: Die individualisierte Planung einer zahnärztlichen Behandlung erfordert neben der Berücksichtigung erkrankungsbezogener und patientenspezifischer Aspekte umfassende Kenntnisse über die bestehenden Therapiemöglichkeiten aller zahnärztlichen Fachdisziplinen, verbunden mit der Fähigkeit unter Berücksichtigung der diagnostischen Informationen diese in ein synoptisches Behandlungskonzept zu integrieren und eine sinnvolle Behandlungsabfolge festzulegen. Jederzeit muss allerdings auch flexibel auf Veränderungen der für die ursprüngliche Behandlungsplanung zugrunde liegenden Entscheidungskriterien reagiert werden und nach entsprechender analytischer Abwägung im Bedarfsfall neu geplant werden. Die Vielschichtigkeit der zu berücksichtigenden Planungsparameter kann dabei zu komplexen Entscheidungsalgorithmen führen. Von besonderer Bedeutung ist auch die Fähigkeit zur Rückschau, das bedeutet eine Behandlungsplanung anhand der erreichten Ziele zu bewerten, um die gewonnenen Erkenntnisse in zukünftigen Planungen vorteilhaft einzusetzen. Bei den Lernzielen bei denen die Handlungskompetenz erreicht wird, wurde die Kompetenzebene auf 3a gesetzt. Einzelne untergeordnete Lernziele können dabei auch bis zur Kompetenzebene 3b ausgebildet werden. (Ausgenommen bei Lernzielen, die bereits differenziert bewertet sind).
39 Lernziele