Diese Seite verwendet Cookies, um Nutzer zu erkennen, wiederzuerkennen und darüber Funktionalitäten bereitzustellen.
Kapitelübersicht | Kapitel 22 | NKLZ
die Behandlungsplanung nach medizinischer und zahnmedizinischer Dringlichkeit/Indikation eines Eingriffes ausrichten.
Verknüpfte Kapitel: 18 20