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Kapitel 23c Pulpale und periradikuläre Erkrankungen

Präambel: Pulpale und periradikuläre Erkrankungen sind hauptursächlich für den odontogenen Schmerz und können im unbehandelten Zustand zur Infektionsausbreitung führen, welche den Zahnverlust bedingen, sich aber auch auf das stomatognathe System ausbreiten und den Allgemeinzustand reduzieren kann. Erkrankungen des Pulpa-Dentin-Komplexes sind meist durch Karies bedingt, können aber auch durch Parodontitis, Traumata, iatrogene Schädigung oder Reinfektion ausgelöst werden. Die Prävention von pulpalen und periradikulären Erkrankungen, Maßnahmen zur Vitalerhaltung des Zahnes sowie der Zahnerhalt nach Verlust des Pulpagewebes durch die endodontische Behandlung und die postendodontische Versorgung stellen zentrale Themen in der zahnmedizinischen Ausbildung und in der späteren Praxis dar. Bei den Lernzielen bei denen die Handlungskompetenz erreicht wird, wurde die Kompetenzebene auf 3a gesetzt. Einzelne untergeordnete Lernziele können dabei auch bis zur Kompetenzebene 3b ausgebildet werden. (Ausgenommen bei Lernzielen, die bereits differenziert bewertet sind).

33 Lernziele

GK BK WK Wissk
23c.1 Die Absolventin/der Absolvent können die Ätiologie und Pathogenese pulpaler und periradikulärer Erkrankungen erläutern. Sie können ...
23c.1.1.1 die Ätiologie und Pathogenese von Erkrankungen des Pulpa-Dentin-Komplexes und des periradikulären Gewebes charakterisieren und deren Epidemiologie erläutern. 2 2
23c.2 Die Absolventin/der Absolvent können die Diagnostik pulpaler und periapikaler Erkrankungen durchführen. Sie können ...
23c.2.1.1 den odontogenen Schmerz charakterisieren und eine Diagnose stellen. 3a 3b
23c.2.1.2 pulpale und periradikuläre Erkrankungen diagnostizieren. 3a 3b
23c.2.1.3 für pulpale und periradikuläre Erkrankungen relevante röntgenologische Befunde beurteilen. 3a 3b
23c.2.1.4 den Stellenwert optischer Hilfsmittel in der endodontischen Therapie beurteilen. 2 2
23c.3 Die Absolventin/der Absolvent können die Prävention pulpaler und periradikulärer Erkrankungen durchführen. Sie können ...
23c.3.1.1 Präventionsmaßnahmen pulpaler und periradikulärer Erkrankungen ausführen. 3a 3b
23c.3.1.2 Patientinnen/Patienten über die Prävention von Zahntraumata aufklären. 2 3b
23c.4 Die Absolventin/der Absolvent können die endodontische Behandlung planen und durchführen. Sie können ...
23c.4.1.1 basierend auf der Informationsgewinnung und dem Beschwerdebild unter Berücksichtigung der Art des Zahnes fachübergreifend die Behandlungsnotwendigkeit identifizieren und einen individualisierten und sequentiellen synoptischen Behandlungsplan erstellen. 1 3b
23c.4.1.2 Maßnahmen zur Vitalerhaltung der Pulpa durchführen. 3a 3b
23c.4.1.3 die Indikation zur endodontischen Therapie im Milch-, Wechsel- und bleibenden Gebiss stellen. 2 3b
23c.4.1.4 eine nicht-chirurgische primäre Wurzelkanalbehandlung in einer einfachen klinischen Situation durchführen. 3a 3b
23c.4.1.5 eine nicht-chirurgische Wurzelkanalbehandlung in einer komplexen klinischen Situation (Revisionsbehandlung) planen und durchführen. 2 3a
23c.4.1.6 Materialen, Medikamente und Techniken im Rahmen der endodontischen Therapie anwenden. 3a 3b
23c.4.1.7 iatrogene Schäden und deren Behandlungsnotwendigkeit erkennen und die Behandlung bei Bedarf einleiten. 1 3b
23c.4.1.8 systemisch und lokal einzusetzende Medikamente zur Begleittherapie endodontischer Maßnahmen benennen und anwenden. 1 3b
23c.4.1.9 die Therapie des Endodonts im Zusammenhang mit parodontalen Läsionen beschreiben und begründen. 1 2
23c.4.1.10 die endodontische Behandlung einschließlich deren Prognose beurteilen und eine weiterführende Therapiemaßnahmen einleiten. 2 3b
23c.4.1.11 die Ursachen für Verfärbungen beschreiben, die Indikation zum Bleichen endodontisch behandelter Zähne stellen und das therapeutische Vorgehen erläutern. 2 2
23c.4.1.12 die Möglichkeiten der funktionellen Restauration endodontisch behandelter Zähne durchführen. 3a 3b
23c.4.1.13 die Indikationen zu chirurgisch zahnerhaltenden Maßnahmen stellen, deren Prinzipien und Praktiken beschreiben und deren Anwendung planen, die chirurgisch-endodontische Behandlung beurteilen und die Prognose einschätzen sowie die Nachsorge durchführen. 2 3b
23c.4.1.14 die Therapie des akuten periapikalen intraossären Abszesses durchführen 2 3b
23c.4.1.15 einfache und komplexe Zahntraumata charakterisieren und die Behandlung erläutern. 1 2
23c.4.1.16 Kronenfrakturen behandeln. 2 3b
23c.4.1.17 interdisziplinär mit allen relevanten Disziplinen zusammen arbeiten. 2 3b
23c.4.1.18 regenerative Techniken in der Endodontie nennen. 1 2
23c.4.1.19 typische dentale Fehlbildungen benennen und die Therapie beschreiben und begründen. 1 2
23c.4.1.20 den Patienten vor der endodontischen Behandlung aufklären, die diagnostischen Befunde und die Therapie adäquat dokumentieren und typische aufklärungspflichtige Zwischenfälle erläutern. 2 3b
23c.4.1.21 die Nachsorge endodontischer Behandlungen planen und durchführen. 2 3b
23c.4.1.22 die Kontraindikationen der endodontischen Therapie beschreiben und die alternativen Behandlungsmöglichkeiten erläutern. 2 3b