Kapitelübersicht | Kapitel 23c | NKLZ
die Indikationen zu chirurgisch zahnerhaltenden Maßnahmen stellen, deren Prinzipien und Praktiken beschreiben und deren Anwendung planen, die chirurgisch-endodontische Behandlung beurteilen und die Prognose einschätzen sowie die Nachsorge durchführen.