Kapitelübersicht | Kapitel 18 | NKLZ

Lernziel 18.3.1.4

den Begriff „Vulnerabilität“ erklären, vulnerable Patienten(gruppen) identifizieren und mit diesen bedarfsgerecht umgehen.


Anwendungsbeispiele

Minderjährige Menschen mit geistiger Behinderung demenzkranke Personen Gefängnisinsassen Angehörige der Streitkräfte Patientinnen und Patienten ohne Aufenthaltserlaubnis und/oder Versicherungsschutz