Kapitelübersicht | NKLZ

Kapitel 16 Biomaterialien und Klinische Werkstoffkunde

Präambel: Das Wissen über die in der Zahnheilkunde zum Einsatz kommenden Biomaterialien und die klinische Werkstoffkunde bildet die fachübergreifende Grundlage für deren indikationsgerechten Einsatz. Für das Verständnis der Zusammenhänge sind biologische, chemische, physikalische, biomechanische und mechanisch-technologische Grundkenntnisse unerlässlich. Überwiegend kommt für diese Materialien das Medizinproduktgesetz (MPG) zur Anwendung. Diese rechtlichen Grundlagen sind Teil der Lernziele. Im Rahmen des vorliegenden Kataloges wird das Arzneimittelgesetz (AMG) explizit nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise im Bereich biofunktionalisierter Oberflächen oder beim Einsatz von Wachstumsfaktoren zu Überschneidungen kommen kann. Für die Grundlagen des AMG sei auf die entsprechenden Kapitel des NKLZ verwiesen. Bezüglich der Relevanz ist anzumerken, dass es auf nahezu alle Werkstoffe eine allergische Reaktion mit möglicher Letalität geben kann. Die Lebensqualität ist jedoch nur in seltenen Fällen nachhaltig eingeschränkt. Grundsätzlich sind durch Komplikationen Beeinträchtigung der Lebensqualität ebenso möglich wie durch den Werkstoff selbst.

58 Lernziele

GK BK WK Wissk
16.1 Die Absolventin/der Absolvent kennen die biologischen, chemischen, physikalischen, mechanisch-technologischen und biomechanischen Grundbegriffe und Definitionen der Werkstoffkunde. Sie können ...
16.1.1.1 das biologische Verhalten zahnärztlicher Werkstoffe und Biomaterialien, die temporär oder permanent in der Mundhöhle oder bei operativen Eingriffen eingesetzt werden, einordnen. 1 2
16.1.1.2 Tests und Prüfverfahren zur biologischen Verträglichkeit erläutern. 1 2
16.1.1.3 die chemischen Grundlagen der Interaktion des menschlichen Körpers mit Werkstoffen und Biomaterialien im Sinne der Löslichkeit und Korrosion erklären sowie Ursachen der Alterung dentaler Werkstoffe benennen und in vitro Prüfverfahren erläutern. 2 2
16.1.1.4 die physikalischen Grundlagen der Interaktion des menschlichen Körpers mit Werkstoffen und Biomaterialien ausführen und Eigenschaften wie Härte, Festigkeit und andere spezifische Materialeigenschaften charakterisieren sowie grundlegende Prinzipien präklinischer Prüfverfahren erläutern. 1 2
16.1.1.5 die mechanisch-technologischen Grundlagen für die Anwendung von Werkstoffen und Biomaterialien beschreiben, Verfahren zu Be- und Verarbeitung dentaler Werkstoffe charakterisieren und den entsprechenden Werkstoffen zuordnen sowie grundlegende Prinzipien von in vitro Prüfverfahren erklären. 1 2
16.1.1.6 die biomechanischen Grundlagen und Folgen von einwirkenden Kräften auf unterschiedliche Werkstoffe/Restaurationen beschreiben und den physiologischen Belastungen in der Mundhöhle zuordnen. 2 2
16.2 Die Absolventin/der Absolvent kennen die erforderliche Präzision und Qualität für Arbeitsschritte und Restaurationen. Sie können ...
16.2.1.1 die anwendungsbezogene Bedeutung der Oberflächenqualität (einer Restauration, eines Implantats) für die Langlebigkeit oder Einheilung charakterisieren. 2 2
16.2.1.2 Kriterien für die Beurteilung der erforderlichen Präzision von Restaurationen aufzählen und deren notwendige Einhaltung begründen. 2 2
16.2.1.3 Verfahren zur Prüfung der Präzision und Qualität beschreiben und Beispiele für deren Einsatz begründen. 1 2
16.2.1.4 die Anforderungen an die verschiedenen Restaurations- und Therapiearten beschreiben. 2 2
16.3 Die Absolventin/der Absolvent kennen die Rechtlichen Grundlagen, Art der Prüfung und Maßnahmen der Qualitätssicherung. Sie können ...
16.3.1.1 die grundlegenden Inhalte des MPG (Medizinproduktgesetz) wiedergeben und Konformität definieren sowie grundlegende Ausführungen zu Normen für dentale Werkstoffe machen. 1 1
16.3.1.2 die Regelwerke und Gesetze welche im Zusammenhang mit der regelkonformen Verarbeitung, Anwendung oder Eingliederung von Medizinprodukten zur Anwendung kommen, benennen und anwendungsbezogen zuordnen. 1 2
16.4 Die Absolventin/der Absolvent kennen dentale Kunststoffe, metallische, keramische und biofunktionalisierte Werkstoffe. Sie können ...
16.4.1.1 Metalle und Legierung aufzählen, sie toxikologisch einordnen, die Legierungsbildung beschreiben und die Werkstoffe in die jeweiligen Klassifizierungen einordnen. 2 2
16.4.1.2 kieferorthopädische Drahtlegierungen, deren Zusammensetzung, sowie indikationsbezogene Eignung erklären. 2 2
16.4.1.3 keramische Werkstoffe charakterisieren, sie toxikologisch einordnen und dem jeweiligen Anwendungsbereich zuordnen (Verblendung, Restaurationsart/-größe) sowie die Bedeutung des Gerüstmaterials einordnen. 2 2
16.4.1.4 Polymere, Komposite und weitere dentale Kunststoffe charakterisieren, sie und ihre Bestandteile toxikologisch einordnen, die Verarbeitung beschreiben und Anwendungsbereiche erläutern. 2 2
16.4.1.5 Spezifika der Reaktionsweise und Verarbeitung dentaler Kunststoffe in Hinblick auf die indikationsgerechte Verwendung in den unterschiedlichen Fachgebieten beschreiben. 2 2
16.4.1.6 Methoden zur Biofunktionalisierung von Materialien vergleichen und Beispiele beschreiben. 1 2
16.5 Die Absolventin/der Absolvent kennen Anforderungen an Sicherheit, mögliche Risiken und Maßnahmen zur Prävention und Hygiene. Sie können ...
16.5.1.1 Maßnahmen zum Schutz vor lungengängigen und toxischen Materialien ergreifen, Gefahrenpotenziale und Risiken erkennen sowie geeignete Präventionsmaßnahmen einleiten. 3a 3b
16.5.1.2 die angemessenen Substanzen und Techniken für die Desinfektion von Materialien und Restaurationen vor dem Transport unter Berücksichtigung der Eignung und Interaktion mit Biomaterialien und Werkstoffen auswählen und anwenden. 3a 3b
16.5.1.3 die Anforderungen an Reinigungsfähigkeit, Sterilisierbarkeit, Desinfektion und Materialeigenschaften für zahnärztliche Instrumente und Hilfsmittel beschreiben und anwendungsspezifische Maßnahmen veranlassen sowie geeignete Substanzen identifizieren. 1 2
16.6 Die Absolventin/der Absolvent kennen werkstoffbezogene Methoden zur Diagnose und Differenzialdiagnose und können therapie- und indikationsbezogen die geeigneten Materialien unter Berücksichtigung von Materialunverträglichkeiten auswählen und anwenden. Sie können ...
16.6.1.1 eine allgemeine und spezielle Anamnese durchführen, Maßnahmen zur diagnostischen Abklärung werkstoffbedingter lokaler und systemischer Erkrankungen bewerten und über die notwendige Kooperation mit anderen Fachgebieten entscheiden. 3a 3b
16.6.1.2 für die Therapie der Materialunverträglichkeit Versorgungsalternativen abwägen und über die notwendigen therapeutischen Maßnahmen auf Basis der Diagnostik werkstoffbedingter lokaler und systemischer Erkrankungen entscheiden. 3a 3b
16.6.1.3 im Rahmen der Therapie von Zahnhartsubstanzdefekten Techniken für direkte Restaurationen anwenden und Materialien auswählen. 3a 3b
16.6.1.4 im Rahmen der Therapie von Zahnhartsubstanzdefekten Techniken für indirekte Restaurationen anwenden und Materialien auswählen. 3a 3b
16.6.1.5 im Rahmen der Therapie von Zahnhartsubstanzdefekten Maßnahmen für die provisorische konservierende Versorgung durchführen und Materialien auswählen. 3a 3b
16.6.1.6 im Rahmen der Therapie parodontaler Erkrankungen Materialien für den Knochenersatz, die Regeneration und Osseoinduktion beurteilen. 2 3b
16.6.1.7 im Rahmen der Therapie pulpaler/periradikulärer Erkrankungen Materialien und Methoden für die endodontische Aufbereitung (chemisch, physikalisch, mechanisch) in Bezug auf ihre Eignung zu bewerten und indikationsgerecht anzuwenden. 3a 3b
16.6.1.8 im Rahmen der Therapie pulpaler/periradikulärer Erkrankungen Materialien und Methoden für die endodontische Füllung in Bezug auf ihre Eignung zu bewerten und indikationsgerecht anzuwenden. 3a 3b
16.6.1.9 im Rahmen der Therapie pulpaler/periradikulärer Erkrankungen Maßnahmen und Materialien zur provisorischen endodontischen Versorgung in Bezug auf ihre Eignung bewerten und indikationsgerecht verarbeiten. 3a 3b
16.6.1.10 im Rahmen der Therapie pulpaler/periradikulärer Erkrankungen Maßnahmen und Materialien für den Perforationsverschluss an Zähnen in Bezug auf ihre Eignung indikationsgerecht einordnen. 1 2
16.6.1.11 im Rahmen der Therapie pulpaler/periradikulärer Erkrankungen Maßnahmen und Materialien zum internen und externen Bleichen von Zähnen in Bezug auf ihre Eignung indikationsgerecht einordnen. 1 2
16.6.1.12 im Rahmen restaurativer Maßnahmen geeignete Materialien nutzen und Verfahren zur Erfassung und Übertragung der klinischen Situation anwenden. 3a 3b
16.6.1.13 im Rahmen restaurativer Maßnahmen geeignete Materialien nutzen und Verfahren zum Weichgewebsmanagement durchführen. 3a 3b
16.6.1.14 im Rahmen restaurativer Maßnahmen die Übertragung und Archivierung der klinische Situation ausführen. 3a 3b
16.6.1.15 im Rahmen restaurativer Maßnahmen das technisch/technologische Vorgehen bei der Restaurationsfertigung und die notwendigen Werk- und Hilfsstoffe sowie Geräte für die einzelnen Arbeitsschritte beschreiben. 2 2
16.6.1.16 im Rahmen restaurativer Maßnahmen indikationsbezogen Materialien für implantologische Maßnahme benennen und in Bezug auf ihre Eignung einordnen. 1 2
16.6.1.17 im Rahmen restaurativer Maßnahmen indikationsbezogen Materialien für den Zahnersatz in Bezug auf ihre Eignung bewerten und verarbeiten. 3a 3b
16.6.1.18 im Rahmen restaurativer Maßnahmen indikationsbezogen Materialien zur provisorischen prothetischen Versorgung in Bezug auf ihre Eignung bewerten und verarbeiten. 3a 3b
16.6.1.19 im Rahmen restaurativer Maßnahmen Möglichkeiten zur Reparatur und zum Fügen hinsichtlich ihrer Eignung charakterisieren. 2 2
16.6.1.20 im Rahmen der kieferorthopädischen Therapie indikationsbezogen Materialien für die Therapie mit festsitzenden Apparaturen benennen und hinsichtlich ihrer Eignung bewerten. 1 2
16.6.1.21 im Rahmen der kieferorthopädischen Therapie indikationsbezogen die notwendigen Instrumente und spezifischen Materialien zur Herstellung und Reparatur von einfachen, herausnehmbaren, mono- und bignathen kieferorthopädischen Geräten einschätzen. 1 3b
16.6.1.22 im Rahmen der Therapie von Funktionsstörungen, Maßnahmen und Materialien zur Diagnose und Therapie von Funktionsstörungen in Bezug auf ihre Eignung beurteilen und indikationsbezogen verarbeiten. 2 3b
16.6.1.23 im Rahmen der Therapie von Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich Instrumente und Maßnahmen zur Zahnentfernung indikationsbezogen anwenden. 3a 3b
16.6.1.24 im Rahmen der Therapie von Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich Materialien zum Wundverschluss und Blutungsstillung anwenden. 3a 3b
16.6.1.25 im Rahmen der Therapie von Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich Materialien zur Osteosynthese benennen und deren Einsatzmöglichkeiten erklären. 1 2
16.6.1.26 im Rahmen der Therapie von Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich Materialien zur Therapie von Weichgewebsdefekten benennen und deren Einsatzmöglichkeiten erklären. 1 2
16.6.1.27 im Rahmen der Therapie von Erkrankungen im Kopf-Hals-Bereich Materialien zur Therapie von Knochendefekten aufzählen und deren Einsatzmöglichkeiten erklären. 1 2
16.7 Die Absolventin/der Absolvent können im Rahmen der Prävention und Gesundheitsförderung geeignete Materialien und Hilfsmittel nennen und ihre Anwendung erläutern. Sie können ...
16.7.1.1 im Rahmen der Primär-, Sekundär-, und Tertiärprophylaxe Materialien und Hilfsmittel zur Individualprophylaxe anwenden. 1 3b
16.7.1.2 im Rahmen der Primär-, Sekundär-, und Tertiärprophylaxe Materialien, Hilfsmittel und Geräte für die Professionelle Zahnreinigung aufzählen und deren Einsatz patientenorientiert anwenden. 1 3b
16.7.1.3 Maßnahmen zur De- oder Hyposensibilisierung in Bezug auf ihrer Eignung einordnen. 2 2