Kapitelübersicht | Kapitel 16 | NKLZ
die Anforderungen an Reinigungsfähigkeit, Sterilisierbarkeit, Desinfektion und Materialeigenschaften für zahnärztliche Instrumente und Hilfsmittel beschreiben und anwendungsspezifische Maßnahmen veranlassen sowie geeignete Substanzen identifizieren.