Kapitel 20 Prävention und Management von Notfällen und Risikopatienten
Die zahnärztliche Behandlung von Risikopatientinnen/Risikopatienten erfordert von der/dem Zahnärztin/Zahnarzt Kenntnisse über deren Grunderkrankungen und die Einschätzung des konkreten allgemeinmedizinischen Risikos entsprechend der erhobenen Anamnese. Die kritische Wertung der vorliegenden Befunde und Kenntnisse bzgl. der notwendigen Prophylaxe und Modifikationen der zahnärztlichen Therapiemaßnahmen sind weiterhin unabdingbar notwendig. Kommt es trotz dieser präventiven Maßnahmen zu einem akuten Notfall müssen Zahnärztinnen/Zahnärzte erste ärztliche Hilfemaßnahmen einleiten können und für eine adäquate Weiterbehandlung im medizinischen Versorgungssystem sorgen. Einzelne untergeordnete Lernziele können dabei auch bis zur Kompetenzebene 3b ausgebildet werden. (Ausgenommen bei Lernzielen, die bereits differenziert bewertet sind).