Kapitelübersicht | NKLZ

Kapitel 20 Prävention und Management von Notfällen und Risikopatienten

Die zahnärztliche Behandlung von Risikopatientinnen/Risikopatienten erfordert von der/dem Zahnärztin/Zahnarzt Kenntnisse über deren Grunderkrankungen und die Einschätzung des konkreten allgemeinmedizinischen Risikos entsprechend der erhobenen Anamnese. Die kritische Wertung der vorliegenden Befunde und Kenntnisse bzgl. der notwendigen Prophylaxe und Modifikationen der zahnärztlichen Therapiemaßnahmen sind weiterhin unabdingbar notwendig. Kommt es trotz dieser präventiven Maßnahmen zu einem akuten Notfall müssen Zahnärztinnen/Zahnärzte erste ärztliche Hilfemaßnahmen einleiten können und für eine adäquate Weiterbehandlung im medizinischen Versorgungssystem sorgen. Einzelne untergeordnete Lernziele können dabei auch bis zur Kompetenzebene 3b ausgebildet werden. (Ausgenommen bei Lernzielen, die bereits differenziert bewertet sind). 


76 Lernziele

GK BK WK Wissk
20.1 Management von Risikopatienten: Die Absolventin/der Absolvent können bei der Anamnese Patientinnen/Patienten mit einem medizinisch relevanten Behandlungsrisiko und dessen Auswirkungen auf die zahnmedizinische Therapieplanung erkennen und das erkannte Risiko bewerten.
20.1.1 Sie können Auswirkungen von Allgemeinerkrankungen auf die zahnmedizinische Therapieplanung erkennen und bewerten. Sie können ...
20.1.1.1 die derzeit aktuellen Leitlinien und Empfehlungen anwenden. 1 3b
20.1.1.2 angemessene Sanierungsmaßnahmen (Einschränkung der Behandlungsmöglichkeiten) benennen und gegen die sonst erforderlichen oder möglichen Maßnahmen abgrenzen. 1 3b
20.1.1.3 Patientinnen/Patienten über die Risiken der pharmakologischen Interaktionen der geplanten Medikation aufklären. 1 3b
20.1.1.4 Maßnahmen zur Vermeidung von Zwischenfällen ergreifen und das Risiko bei Behandlungsmaßnahmen berücksichtigen. 3a 3b
20.1.1.5 zahnmedizinische Probleme im Zusammenhang mit den Risiken erkennen und situationsgerecht handeln. 3a 3b
20.1.1.6 Behandlungsziele den Gegebenheiten anpassen. 2 3a
20.1.1.7 Schutzmaßnahmen für Patientinnen/Patienten sowie Behandlungsteam ergreifen, Kenntnisse der pharmakologischen Zusammenhänge zeigen, Stand-by, Sedierung und Vollnarkose samt Risiken und Notwendigkeit indikationsbezogen abgrenzen. 2 3a
20.1.1.8 Therapie- und Präventionskonzepte erstellen und durchführen. 2 3a
20.1.1.9 Zusammenarbeit mit anderen Fachärztinnen/-ärzten einleiten, konsiliarische Gespräche führen und Konsile effizient anfordern. 1 3b
20.1.1.10 Risikopatientinnen/-patienten und zahnärztliche Maßnahmen in den angemessenen Zusammenhang stellen und das Vorgehen anpassen. 2 3b
20.1.1.11 die eigenen Kompetenzen richtig einschätzen und die begründete Entscheidung zur Überweisung an eine Fachklinik treffen. 2 3b
20.1.2 Sie können Auswirkungen von Krankheiten des Kreislaufsystems auf die zahnmedizinische Therapieplanung erkennen und bewerten. Sie können ...
20.1.2.1 akute von chronischen Zuständen abgrenzen und die zahnmedizinischen Maßnahmen anpassen. 1 3a
20.1.2.2 die Zusammenarbeit mit anderem Fachärztinnen/-ärzten einleiten, Konsile anfordern, konsiliarische Gespräche führen. 1 3b
20.1.2.3 Patientinnen/Patienten mit Endokarditis-Risiko erkennen und die zahnmedizinischen Maßnahmen anpassen. 1 3b
20.1.2.4 Stand-by, Sedierung und Vollnarkose samt Risiken und Notwendigkeit indikationsbezogen abgrenzen. 1 3a
20.1.3 Sie können Auswirkungen von Allergien und Anaphylaxie auf die zahnmedizinische Therapieplanung erkennen und bewerten. Sie können ...
20.1.3.1 zahnmedizinische Probleme im Zusammenhang mit den Risiken erkennen und situationsgerecht handeln. 2 3b
20.1.3.2 besonders Kenntnisse der pharmakologischen Zusammenhänge zeigen und Schutzmaßnahmen für Patientinnen/Patienten ergreifen. 2 3b
20.1.3.3 Stand-by by, Sedierung und Vollnarkose samt Risiken und Notwendigkeit indikationsbezogen abgrenzen. 1 3a
20.1.4 Sie können Auswirkungen von Tumoren auf die zahnmedizinische Therapieplanung erkennen und bewerten. Sie können ...
20.1.4.1 Behandlungsziele den Gegebenheiten anpassen und die Zusammenhänge zwischen Allgemeinerkrankung, oralen Erkrankungen/Symptomen und zahnärztlichen Maßnahmen herstellen und umsetzen. 1 3b
20.1.4.2 die Zusammenarbeit mit anderen Fachärztinnen/-ärzten einleiten, Konsile anfordern, konsiliarische Gespräche führen. 1 3b
20.1.5 Sie können Auswirkungen von Augen-, Ohren-, Hauterkrankungen auf die zahnmedizinische Therapieplanung erkennen und bewerten. Sie können ...
20.1.5.1 andere Erkrankungen im Kopf-, Halsbereich und ihre Therapie differentialdiagnostisch in Zusammenhang mit zahnärztlichen Maßnahmen bewerten, Maßnahmen zur Vermeidung von Zwischenfällen ergreifen und das Risiko bewerten. 1 3a
20.1.6 Sie können Auswirkungen von Abwehrschwächen auf die zahnmedizinische Therapieplanung erkennen und bewerten. Sie können ...
20.1.6.1 bei Krankheiten mit Beteiligung des Immunsystems zahnärztlich-chirurgische Sanierungen in den angemessenen Zusammenhang stellen, angemessene Sanierungsmaßnahmen (Einschränkung der Behandlungsmöglichkeiten) benennen und gegen die sonst erforderlichen oder möglichen Maßnahmen abgrenzen und das Vorgehen anpassen. 1 3a
20.1.6.2 bei endokrinen-, Ernährungs- und Stoffwechselerkrankungen die Zusammenhänge zwischen Allgemeinerkrankung, oralen Erkrankungen/Symptomen und zahnärztlichen Maßnahmen herstellen und umsetzen. 1 3b
20.1.7 Sie können Auswirkungen von psychischen und Verhaltensstörungen auf die zahnmedizinische Therapieplanung erkennen und bewerten. Sie können ...
20.1.7.1 eine Verdachtsdiagnose auf psychische Erkrankungen stellen, konsiliarische fachärztliche Abklärung einleiten und bei der Therapieplanung berücksichtigen. 1 3a
20.1.7.2 Psychische Notfälle erkennen sowie Krisenintervention einleiten. 1 3a
20.1.7.3 Abhängigkeiten erkennen, Beratung und Weiterleitung des Betroffenen veranlassen. 1 3a
20.1.7.4 die Zusammenhänge zwischen Abusus, oralen Erkrankungen/Symptomen und zahnärztlichen Maßnahmen herstellen und umsetzen. 1 3a
20.1.8 Sie können Auswirkungen von Krankheiten im zentralen und peripheren Nervensystem auf die zahnmedizinische Therapieplanung erkennen und bewerten. Sie können ...
20.1.8.1 Maßnahmen zur Vermeidung von Zwischenfällen ergreifen, das Risiko erkennen, bewerten und das Vorgehen anpassen. 1 3a
20.1.8.2 akute von chronischen Zuständen abgrenzen und die zahnmedizinischen Maßnahmen anpassen. 1 3a
20.1.8.3 Behandlungsziele den Gegebenheiten anpassen. 1 3a
20.1.9 Sie können Auswirkungen von Erkrankungen des blutbildenden Systems und hämorrhagische Diathesen auf die zahnmedizinische Therapieplanung erkennen und bewerten. Sie können ...
20.1.9.1 die Zusammenhänge zwischen Allgemeinerkrankungen, oralen Erkrankungen, Symptomen und zahnärztlichen Maßnahmen und das Risiko von Zwischenfällen erkennen und Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen, sowie die eigenen Kompetenzen richtig einschätzen und wenn nötig, die Entscheidung zur Überweisung an eine Fachklinik treffen. 1 3b
20.1.10 Sie können Auswirkungen von Krankheiten des Atmungssystems auf die zahnmedizinische Therapieplanung erkennen und bewerten. Sie können ...
20.1.10.1 Schutzmaßnahmen für Patientinnen/Patienten sowie Behandlungsteam ergreifen, hier Kenntnisse der pharmakologischen Zusammenhänge zeigen, ebenso wie Stand-by, Sedierung und Vollnarkose samt Risiken und Notwendigkeit indikationsbezogen abgrenzen. 1 3a
20.1.11 Sie können Auswirkungen von Krankheiten des Verdauungssystems auf die zahnmedizinische Therapieplanung erkennen und bewerten. Sie können…
20.1.11.1 Zusammenhänge zwischen Erkrankungen des Verdauungssystems und zahnmedizinischen Krankheitsbildern erkennen, einordnen und zahnmedizinische Maßnahmen anpassen. 1 3b
20.1.12 Sie können Auswirkungen von Nierenerkrankungen auf die zahnmedizinische Therapieplanung erkennen und bewerten. Sie können ...
20.1.12.1 Patientinnen/Patienten mit renalen Erkrankungen und zahnärztliche Maßnahmen in den angemessenen Zusammenhang stellen, Zusammenarbeit mit anderen Fachärztinnen/-ärzten einleiten, Konsile anfordern, konsiliarische Gespräche führen, sowie akute von chronischen Zuständen abgrenzen und die zahnmedizinischen Maßnahmen anpassen. 1 3a
20.1.13 Sie können Auswirkungen von Systemerkrankungen und Krankheiten des Bewegungsapparates auf die zahnmedizinische Therapieplanung erkennen und bewerten. Sie können ...
20.1.13.1 die Erkrankungen einordnen und in Zusammenhang mit zahnmedizinischen Symptomen, Befunden und zahnärztlichen Maßnahmen stellen. 1 2
20.1.13.2 angemessene Sanierungsmaßnahmen benennen und gegen die darüber hinaus erforderlichen oder möglichen Maßnahmen abgrenzen. 1 3a
20.1.14 Sie können Auswirkungen von Infektionskrankheiten auf die zahnmedizinische Therapieplanung erkennen und bewerten. Sie können ...
20.1.14.1 Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Patientinnen/Patienten sowie Behandlungsteam angeben, durchführen und Kenntnisse über die Meldepflichten und den Infektionsschutz bei Verletzungen nachweisen. 2 3b
20.1.14.2 angemessene Sanierungsmaßnahmen (Einschränkung der Behandlungsmöglichkeiten) benennen und gegen die sonst erforderlichen oder möglichen Maßnahmen abgrenzen. 2 3a
20.1.15 Sie können Auswirkungen einer Schwangerschaft auf die zahnmedizinische Therapieplanung erkennen und bewerten. Sie können ...
20.1.15.1 zahnmedizinisch relevante Veränderungen durch die Schwangerschaft identifizieren. 1 3a
20.1.15.2 besondere Indikationen für Schmerzmanagement und Röntgenindikationen in der Behandlung berücksichtigen. 1 3b
20.1.16 Sie können bei Patientinnen und Patienten mit eingeschränkten geistigen und/oder motorischen Fähigkeiten die Auswirkungen auf die zahnmedizinische Therapieplanung erkennen und bewerten. Sie können ...
20.1.16.1 sinnvolle, durchführbare Präventionsmaßnahmen und prognostisch sinnvolle Therapiemaßnahmen empfehlen und durchführen und eine Indikation für eine Sedierung/ITN stellen. 1 3a
20.1.17 Sie können Auswirkungen von Multimorbidität auf die zahnmedizinische Therapieplanung erkennen und bewerten. Sie können ...
20.1.17.1 geplante zahnärztliche Behandlungen mit Blick auf die Reservekapazität alter Menschen bewerten und das Vorgehen anpassen. 1 3a
20.1.17.2 den Terminus Multimorbidität/Polypathie definieren und in Bezug auf seine Prävalenz und die Bedeutung für zahnärztliche Behandlungen einordnen. 1 2
20.2 Die Absolventin/der Absolvent können allgemeinmedizinische Notfallsituationen erkennen und die notwendigen Maßnahmen durchführen beziehungsweise einleiten.
20.2.1 Sie können bei kritisch kranken Patientinnen/Patienten die notwendige Basisdiagnostik durchführen. Sie können ...
20.2.1.1 die entsprechenden Richtlinien und deren Bedeutung beschreiben. 2 2
20.2.1.2 die betroffenen Organsysteme identifizieren. 2 3b
20.2.2 Sie können die notwendigen Basismaßnahmen durchführen. Sie können …
20.2.2.1 die Vitalfunktionen überprüfen. 3a 3b
20.2.2.2 den Algorithmus der Reanimation umsetzen. 3a 3b
20.2.2.3 die Lagerung entsprechend dem Krankheitsbild durchführen. 3a 3b
20.2.2.4 die nichtinvasive Blutdruckmessung und die Blutzuckermessung und eine CO2 Rückatmung durchführen sowie ein Infusionssystem richten. 3a 3b
20.2.2.5 Sauerstoff applizieren. 3a 3b
20.2.2.6 Notfallmedikamente einsetzen. 2 3b
20.2.3 Sie können weiterführende und übergreifende Maßnahmen durchführen beziehungsweise koordinieren. Sie können ...
20.2.3.1 einen peripher venösen Zugang anlegen und einen halbautomatischen Defibrillator anwenden. 2 3b
20.2.3.2 die Atemwege mit Hilfsmitteln frei halten. 2 3b
20.2.3.3 sich in das Notfallteam integrieren und dabei eine geeignete Kommunikationsform anwenden| und die Arbeitsorganisation verantwortlich leiten. 2 3b