Kapitelübersicht | Kapitel 20 | NKLZ
bei Krankheiten mit Beteiligung des Immunsystems zahnärztlich-chirurgische Sanierungen in den angemessenen Zusammenhang stellen, angemessene Sanierungsmaßnahmen (Einschränkung der Behandlungsmöglichkeiten) benennen und gegen die sonst erforderlichen oder möglichen Maßnahmen abgrenzen und das Vorgehen anpassen.