angemessene Sanierungsmaßnahmen (Einschränkung der Behandlungsmöglichkeiten) benennen und gegen die sonst erforderlichen oder möglichen Maßnahmen abgrenzen.
Anwendungsbeispiele
Patientinnen und Patienten vor: Herzklappenersatz, Bisphosphonattherapie, Radio-/Chemotherapie