die Notwendigkeit erkennen, wann weitere relevante Informationen im Sinne einer inner- und interdisziplinären Zusammenarbeit und/oder von Angehörigen eingeholt und berücksichtigt werden müssen.
Anwendungsbeispiele
vor- und mitbehandelnde (Zahn)ärztinnen /-ärzte sowie Pfleger/-innen und nicht-ärztliche Therapeuten/-innen
Betreuer/-innen
pflegende Angehörige
ästhetische Einschätzung von Lebenspartnerinnen/-n