Das Arbeitspaket "Fertigkeiten der ärztlichen Gesprächsführung" ist als Ausarbeitung der übergeordneten Rollenbeschreibung "Der Arzt und die Ärztin als Kommunikator" (Kap.7) auf Ebene der Lernziele konzipiert. Das AP14c beinhaltet übergeordnete Lernziele in Form von Haltungen, wie insbesondere spezifische Lernziele in Form von Fertigkeiten, Techniken und Modellen professioneller Gesprächsführung.
Diese konkreten Fertigkeiten, Techniken und Modelle befähigen Ärztinnen und Ärzte, eine professionelle Gesprächsführung zu realisieren, das heißt einerseits Gespräche situationsspezifisch zu strukturieren und andererseits professionelle, auf Vertrauen basierende Beziehungen zu Patienten und Patientinnen aufzubauen und zu erhalten. Eine aktiv zuhörende und präsente Gesprächsführung, die sowohl Inhalts- als auch Beziehungsaspekte, die verbale und nonverbale Ebene, wie auch kognitive, emotionale und motivationale Faktoren sowie deren Zusammenspiel berücksichtigt, kennzeichnet professionelle Gesprächsführung ebenso wie der angemessene Einsatz verschiedener Arten von Gesprächs- und Fragetechniken und Transparenz als Haltung und Methode.
Emotional herausfordernde Situationen werden wahrgenommen und im Hinblick auf Themen wie Konflikte, Tabus, Gewalt, schlechte Nachrichten, Suizidalität, Trauer, Kostenfragen, Ungewissheit, Unsicherheit und Fehler professionell bewältigt. Herausfordernde Kontexte und Konstellationen wie die Förderung von Adhärenz, Bewältigung von Krisen, Risikokommunikation und Aufklärung, Gespräche im Mehrpersonen-Setting und mit Bezugspersonen, Sorgeberechtigten oder Vertretenden von Patientinnen und Patienten werden unter adaptivem Einsatz der Fertigkeiten, Techniken und Modelle der ärztlichen Gesprächsführung angemessen und unter Berücksichtigung eigener Möglichkeiten und Grenzen gemeistert.
Soziodemografische, -ökonomische und -kulturelle Faktoren werden analysiert und reflektiert sowie in der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten und deren Umfeld angemessen berücksichtigt. Gleiches gilt für Situationen, die sich durch Sprachbarrieren oder eingeschränkte Wahrnehmungs- und Kommunikationsfähigkeit ergeben. Den Anforderungen der verschiedenen Arten von mündlicher, schriftlicher und elektronischer sowie öffentlicher Kommunikation wird erfolgreich begegnet.
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GK |
BK |
PJK | WK |
Wissk |
14c.1
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Die Absolventin und der Absolvent erkennen die zentrale Bedeutung der Kommunikationsfähigkeit für den Arztberuf und für die Gesundheitsversorgung an und wissen, dass Kommunikation lernbar ist.
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14c.1.1
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Sie reflektieren und begründen ihr kommunikatives Handeln auf der Grundlage von Konzepten und Modellen der ärztlichen Kommunikation. Sie können …
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14c.1.1.1
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allgemeine theoretische Grundlagen der Kommunikation erklären.
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2 |
2 | 2 |
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14c.1.1.2
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spezifische Grundlagen der ärztlichen Kommunikation (Einflussfaktoren, Spezifika und Anforderungen) erklären.
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2 |
2 | 2 |
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14c.1.1.3
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das biopsychosoziale Modell der Entstehung von Gesundheit und Krankheit erklären.
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2 |
2 | 2 |
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14c.1.1.4
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die theoretischen Konzepte der Übertragung/Gegenübertragung, Reziprozität, Intersubjektivität sowie den Einfluss von Erwartung und Erfahrung in ihren Auswirkungen auf die Arzt-Patienten-Kommunikation erklären.
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2 |
2 | 2 |
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14c.1.1.5
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unterschiedliche Modelle der Arzt-Patienten-Kommunikation und die unterschiedlichen Auswirkungen von patienten- und arztzentrierter Kommunikation erkären.
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2 |
2 | 2 |
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14c.1.1.6
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Einfluss der Arzt-Patienten-Kommunikation auf Sicherheit, Adhärenz, Outcome, Lebensqualität, Konflikte, Bewältigungsstrategien und Zufriedenheit von Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten erklären.
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2 |
2 | 2 |
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14c.2
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Die Absolventin und der Absolvent gestalten eine vertrauensvolle, stabile Arzt-Patienten-Beziehung und beherrschen eine professionelle und patientenzentrierte Gesprächsführung unter Berücksichtigung der spezifischen Gesprächstypen, Gesprächsphasen und Gesprächsaufgaben.
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14c.2.1
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Sie sind in der Lage, durch ihr kommunikatives Handeln eine positive, tragfähige und vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung aufzubauen und zu erhalten. Sie können …
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14c.2.1.1
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eine patientenzentrierte (kongruente, akzeptierende und empathische) Grundhaltung einnehmen, entsprechend kommunizieren und dabei Nähe und Distanz professionell gestalten.
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3a |
3b | 3b |
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14c.2.1.2
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psychische, somatische, soziale, alters- und geschlechterbezogene Aspekte einer Erkrankung während des Gesprächs simultan berücksichtigen.
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3a |
3a | 3b |
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14c.2.1.3
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die Patientenperspektive (Ideen, Gefühle, Autonomie, Werte, Genderaspekte, soziales, kulturelles und materielles Umfeld) wahrnehmen, einnehmen und respektieren und in Entscheidungen einbeziehen.
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3a |
3a | 3b |
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14c.2.1.4
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Techniken der systematischen und strukturierten Informationssammlung anwenden.
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3a |
3a | 3b |
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14c.2.1.5
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sowohl verbale als auch nonverbale und paraverbale Aspekte in der Kommunikation bei sich und anderen berücksichtigen.
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3a |
3a | 3b |
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14c.2.1.6
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eigene und fremde Emotionen und Gefühle, wie Scham oder Ekel wahrnehmen, unterscheiden und benennen und situativ angepasst entsprechende Modelle zur Gesprächsführung professionell einsetzen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.2.1.7
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gemäß der Regeln für konstruktives Feedback dieses entsprechend geben und empfangen.
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3a |
3a | 3b |
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14c.2.1.8
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eine Einwilligung vor und während der körperlichen Untersuchung einholen und das Vorgehen erklären.
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3a |
3b | 3b |
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14c.2.1.9
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die Methode der Partizipativen Entscheidungsfindung (PEF) / Shared Decision Making (SDM) anwenden.
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2 |
3a | 3b |
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14c.2.1.10
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auf die subjektive Krankheitstheorie und die Erklärungsmodelle der Patientinnen und Patienten eingehen, mit den ärztlichen Krankheitstheorien, Werten und Interessen abstimmen und in die Behandlung integrieren.
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3a |
3a | 3b |
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14c.2.1.11
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Unterstützung anbieten.
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3a |
3a | 3b |
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14c.2.1.12
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zur Ressourcenaktivierung und Förderung von Eigenverantwortlichkeit entsprechende Techniken anwenden.
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2 |
3a | 3b |
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14c.2.2
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Sie strukturieren das Gespräch von Anfang bis Ende transparent. Sie können …
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14c.2.2.1
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ein Zeitmanagement angepasst an verschiedene Gesprächssituationen und Erfordernisse betreiben.
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2 |
3a | 3b |
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14c.2.2.2
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die Agenda für das Gespräch unter Berücksichtigung von Arzt- und Patienten-Anliegen festlegen und entsprechend kommunizieren.
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3a |
3b | 3b |
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14c.2.2.3
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strukturierende Gesprächstechniken anwenden und je nach Gesprächsaufgabe spezifische Fragetechniken einsetzen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.2.2.4
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den Fokus während des Gespräches erkennen und steuern und einen angemessenen Wechsel zwischen arzt- und patientenzentrierter Gesprächsführung gestalten.
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3a |
3a | 3b |
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14c.2.3
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Sie finden einen angemessenen Einstieg in das Gespräch und schaffen eine den Rahmenbedingungen angepasste Gesprächssituation. Sie können …
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14c.2.3.1
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Patientinnen und Patienten begrüßen, sich mit Namen und Funktion vorstellen und mit Eröffnungsfragen beginnen, die den Gesprächsraum für Patientinnen und Patienten öffnen.
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3a |
3b | 3b |
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14c.2.4
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Sie sind in der Lage, situations- und krankheitsspezifisch strukturierte allgemeine und spezifische Anamnesen mit den Patientinnen und Patienten zu erheben sowie Informationen aus anderen Quellen einzubeziehen. Sie können …
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14c.2.4.1
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das medizinische Vorwissen, die Einstellungen, Erfahrungen und Erwartungen bezüglich der Krankheit bei Patientinnen und Patienten erfragen.
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3a |
3b | 3b |
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14c.2.4.2
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eine situationsgerechte Krankheitsanamnese durchführen.
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3a |
3a | 3b |
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14c.2.4.3
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eine vegetative Anamnese durchführen.
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3a |
3a | 3b |
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14c.2.4.4
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einen Systemüberblick erheben.
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3a |
3a | 3b |
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14c.2.4.5
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eine Familienanamnese (Stammbaum, Genogramm etc.) durchführen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.2.4.6
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eine psychosoziale Anamnese, inklusive Arbeitsanamnese, ggf. Migrationsanamnese, durchführen.
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3a |
3a | 3b |
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14c.2.4.7
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eine Medikamentenanamnese, inklusive Allergien und Unverträglichkeiten, durchführen.
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3a |
3a | 3b |
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14c.2.4.8
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eine Entwicklungsanamnese durchführen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.2.4.9
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eine Anamnese gesundheitsrelevanter Verhaltensweisen durchführen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.2.4.10
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eine Sexualanamnese, inklusive Menstruationsanamnese, durchführen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.2.4.11
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eine Notfallanamnese durchführen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.2.5
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Sie vermitteln Informationen, insbesondere Diagnosemitteilung, und Erklärungen achtsam und verständlich, ermutigen zu Nachfragen und Diskussionen und berücksichtigen das Bedürfnis der Patientinnen und Patienten nach Beteiligung. Sie können …
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14c.2.5.1
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eine verständliche und empathische Aufklärung und Beratung durchführen.
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2 |
3a | 3a |
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14c.2.5.2
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sich am Bedürfnis und an den Ressourcen der Patientinnen und Patienten bzgl. Autonomie und Verantwortung, Informationsmenge und Vollständigkeit orientieren und ihr Recht respektieren, Informationen abzulehnen, insbesondere bei der Diagnosemitteilung.
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2 |
3a | 3a |
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14c.2.5.3
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erhobene Befunde in deren Bedeutung für Patientinnen und Patienten angemessen kommunizieren.
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2 |
3a | 3b |
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14c.2.5.4
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das Verständnis von Patientinnen und Patienten respektvoll prüfen.
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3a |
3b | 3b |
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14c.2.6
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Sie gestalten Entscheidungsprozesse gemeinsam mit Patientinnen und Patienten oder deren Bezugspersonen unter Berücksichtigung der Voraussetzungen und möglichen Folgen der Urteilsbildung (Partizipative Entscheidungsfindung/ Shared Decision Making). Sie können ...
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14c.2.6.1
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Zuständigkeiten bei der Entscheidungsfindung erklären und anbieten sowie entsprechende Personen (z. B. Eltern, Sorgeberechtigte, Kinder etc.) in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.2.6.2
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Information über die verschiedenen Behandlungsoptionen mit deren Vor- und Nachteilen und Risiken unter Einsatz von Hilfsmitteln verständlich mitteilen.
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2 |
3a | 3a |
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14c.2.6.3
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das Beteiligungsbedürfnis von Patientinnen und Patienten individuell klären und Entscheidungsprozesse gemeinsam mit diesen gestalten.
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2 |
3a | 3b |
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14c.2.6.4
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die Erwartungen, Sorgen und Präferenzen von Patientinnen und Patienten ermitteln und in Bezugnahme dazu die eigenen Erwartungen und Behandlungspräferenzen kommunizieren.
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2 |
3a | 3b |
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14c.2.6.5
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die Wechselwirkungen zwischen der Entscheidung und dem sozialen Umfeld der Patientinnen und Patienten thematisieren und berücksichtigen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.2.6.6
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gesundheitspolitische und -ökonomische Einflussfaktoren auf die Entscheidungsfindung sowie zeitliche und organisatorische Rahmenbedingungen erklären.
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2 |
2 | 3a |
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14c.2.7
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Sie sind in der Lage, die weiteren, insbesondere diagnostischen und therapeutischen Schritte zu planen und ein Patientengespräch abzuschließen. Sie können …
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14c.2.7.1
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einen gemeinsamen Diagnostik- und Behandlungsplan festlegen und bei Bedarf verändern.
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2 |
3a | 3b |
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14c.2.7.2
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die Sitzung zusammenfassen, die nächsten Schritte mit den Patientinnen und Patienten besprechen und das Patientengespräch abschließen.
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3a |
3b | 3b |
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14c.2.8
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Sie gestalten verschiedene Gesprächsaufgaben erfolgreich unter Berücksichtigung ihrer wesentlichen Merkmale und Anforderungen. Sie können …
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14c.2.8.1
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eine Anamnese erheben.
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3a |
3a | 3b |
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14c.2.8.2
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eine Fremdanamnese erheben.
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2 |
3a | 3b |
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14c.2.8.3
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eine Diagnose mitteilen.
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2 |
3a | 3a |
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14c.2.8.4
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eine Beratung durchführen und auf weitere geeignete Anlaufstellen verweisen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.2.8.5
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Patientinnen und Patienten und ggf. Bezugspersonen oder Pflegepersonal ausführlich über die Anwendung der verschiedenen Arzneimittel und Rezepte beraten und aufklären.
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2 |
3a | 3b |
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14c.2.8.6
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ein Aufklärungsgespräch führen.
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2 |
2 | 3a |
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14c.2.8.7
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eine Visite durchführen.
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2 |
3a | 3a |
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14c.2.8.8
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ein Entlassgespräch führen.
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2 |
3a | 3a |
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14c.2.8.9
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einen Hausbesuch durchführen.
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2 |
2 | 3a |
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14c.2.8.10
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eine Aufklärung bzgl. Einschluss in eine klinische Studie durchführen.
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2 |
2 | 3a |
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14c.2.8.11
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über das Thema Patientenverfügung mit der Patientin oder dem Patienten sprechen.
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2 |
2 | 3a |
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14c.2.8.12
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Informationen und Beratung zur Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe geben.
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2 |
3a | 3b |
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14c.3
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Die Absolventin und der Absolvent reflektieren typische sensible Themenfelder im ärztlichen Berufsalltag und gestalten ihre Kommunikation auch in emotional herausfordernden Situationen angemessen.
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14c.3.1
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Sie sind in der Lage, starke oder schwierige Emotionen sowohl bei Patientinnen und Patienten als auch bei deren Bezugspersonen / Sorgeberechtigten sowie Störungen der Kommunikation zu erkennen und im Gespräch entsprechend darauf einzugehen. Sie können …
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14c.3.1.1
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situative und individuelle Unterschiede der Emotionsbewältigung erkennen und angemessen berücksichtigen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.3.1.2
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eigene Gefühle im Kontakt mit anderen, insbesondere Patientinnen und Patienten, Kolleginnen und Kollegen, erkennen, vor Konzepten der Übertragung und Gegenübertragung reflektieren und einen angemessenen und sachlichen Kommunikationsstil bewahren.
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2 |
3a | 3b |
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14c.3.1.3
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Konflikte wahrnehmen, analysieren, gegenüber Patientinnen/Patienten und ggf. Bezugspersonen konkret ansprechen und dahinter liegende soziokulturelle Dynamiken und ethische Dilemmata in ihrer Bedeutung angemessen einordnen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.3.2
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Sie kennen und benennen typische sensible Themenfelder, die im ärztlichen Berufsalltag auftreten können, und können entsprechende Gespräche bzw. Beratungen sensibel und gemäß aktueller Standards durchführen. Sie können …
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14c.3.2.1
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tabuisierte Themen und stigmatisierte Erkrankungen wahrnehmen, akzeptieren und wenn eine Vertiefung sinnvoll bzw. notwendig erscheint, dieses Thema angemessen ansprechen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.3.2.2
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bei Verdacht auf Belastung durch häusliche Gewalt dies sensibel ansprechen.
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2 |
2 | 3a |
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14c.3.2.3
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bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung angemesse Maßnahmen einleiten.
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2 |
3a | 3b |
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14c.3.2.4
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eine eventuelle biografische Belastung durch Misshandlung oder sexuellen Missbrauch in der Kindheit in der Anamnese angemessen erfragen.
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2 |
2 | 3b |
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14c.3.2.5
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ein sensibles Gespräch mit Sorgeberechtigten /Bezugspersonen eines (schwerst-) kranken Kindes führen.
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2 |
2 | 3a |
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14c.3.2.6
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ein sensibles, personenzentriertes Gespräch mit Kindern (schwerst-) kranker Sorgeberechtigter/Bezugspersonen führen.
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2 |
2 | 3a |
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14c.3.2.7
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schlechte Nachrichten unter situationsspezifischer Berücksichtigung eines Gesprächsmodells angemessen überbringen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.3.2.8
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ressourcenaktivierende und supportive Interventionen bei schwerkranken Patientinnen und Patienten in angemessenem Umfang anwenden.
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2 |
2 | 3a |
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14c.3.2.9
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den Verdacht auf Suizidalität oder Fremdgefährdung angemessen ansprechen und die Patientinnen und Patienten bei Bestätigung des Verdachts weitervermitteln.
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2 |
3a | 3b |
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14c.3.2.10
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psychosoziale, geschlechtsspezifische, altersspezifische, kulturelle, insbesondere familiäre oder arbeitsplatzbezogene Konflikte angemessen ansprechen.
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2 |
3a | 3a |
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14c.3.2.11
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wahrhaftig und empathisch mit Sterbenden und deren Angehörigen kommunizieren.
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2 |
2 | 3a |
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14c.3.2.12
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eine Trauerberatung durchführen oder vermitteln.
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2 |
2 | 3b |
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14c.3.2.13
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Kostenfragen transparent thematisieren, indem der Patientin und dem Patienten die Erfordlichkeit, der empfohlene Umfang und die Vertretbarkeit von Leistungen korrekt dargestellt werden.
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2 |
3a | 3a |
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14c.3.3
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Sie können mit genereller Ungewissheit von medizinischen Entscheidungen und individueller Unsicherheit umgehen und diese unter Berücksichtigung der eigenen Rolle in angemessener Weise kommunizieren. Sie können…
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14c.3.3.1
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Unsicherheiten gegenüber Kolleginnen/Kollegen und Vorgesetzten ansprechen und diese dem eigenen Ausbildungsstand angemessen gegenüber Patientinnen und Patienten und deren Bezugspersonen kommunizieren.
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3a |
3a | 3b |
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14c.3.4
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Sie analysieren eigene Fehler und beherrschen eine situationsspezifisch angemessene Fehlerkommunikation. Sie können …
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14c.3.4.1
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eigene Fehler bei Kolleginnen und Kollegen ansprechen, situationsgerecht mit den für die Behandlung Verantwortlichen analysieren und, ggf. gemeinsam mit Patientinnen und Patienten, entscheiden, wer nachfolgende Gespräche führt.
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2a |
3a | 3b |
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14c.3.4.2
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Fehler möglichst zeitnah und direkt gegenüber dem Patientinnen/Patienten und ggf. deren Bezugspersonen / Sorgeberechtigten kommunizieren.
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2 |
3a | 3a |
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14c.4
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Die Absolventin und der Absolvent gestalten ihr kommunikatives Handeln durch den gezielten Einsatz von Kommunikationsstrategien auch in herausfordernden klinischen Kontexten und Konstellationen erfolgreich.
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14c.4.1
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Sie kennen und benennen typische herausfordernde klinische Kontexte und können entsprechende Kommunikationsstrategien anwenden. Sie können ...
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14c.4.1.1
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ein Gespräch mit nicht-adhärenten Patientinnen und Patienten führen und dabei spezifische Modelle berücksichtigen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.4.1.2
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Maßnahmen einer Krisenintervention bei einer psychosozialen Krise, einem medizinischen Notfall, einem Großschadensereignis erläutern.
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2 |
2 | 2 |
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14c.4.2
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Sie sind in der Lage zu einer angemessenen Risikokommunikation und Aufklärung. Sie können…
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14c.4.2.1
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diagnostische und therapeutische Maßnahmen mit deren Vor- und Nachteilen und dem zu erwartenden Erfolg mit Hilfe von Techniken der transparenten Risikokommunikation darstellen sowie Nutzen, Risiken und Kosten abwägen und kommunizieren.
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2 |
3a | 3a |
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14c.4.2.2
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positive und negative Konsequenzen eines Verzichts auf diagnostische und therapeutische Maßnahmen erklären.
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2 |
3a | 3a |
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14c.4.2.3
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Ungewissheit als integralen Bestandteil von Urteilsbildung und Entscheidungsfindung berücksichtigen, implizite und explizite Urteilsmodelle von Gesundheit und Krankheit kritisch reflektieren und angemessen damit umgehen.
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2 |
3a | 3a |
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14c.4.3
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Sie erkennen und kommunizieren gesunde und riskante Verhaltensweisen von Patientinnen und Patienten und können indizierte Verhaltensänderungen durch ein grundlegendes Wissen über entsprechende Beratungs- und Therapiemöglichkeiten einschließlich der Möglichkeit einer medizinischen Rehabilitation unterstützen. Sie können ...
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14c.4.3.1
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ressourcenaktivierende und die Autonomie fördernde Gespräche mit Patientinnen und Patienten führen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.4.3.2
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auf Basis von grundlegendem Wissen Beratungen und ggf. Interventionen zur Verhaltens- und Lebensstilveränderung durchführen.
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2 |
2 | 3a |
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14c.4.4
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Sie sind in der Lage, ein angemessenes Gespräch im Mehrpersonen-Setting zu führen. Sie können …
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14c.4.4.1
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Gespräche mit Bezugspersonen / Sorgeberechtigten / Vertretern unter Beachtung des Patientenwillens und der Vertraulichkeit führen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.4.4.2
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bei der Entscheidungsfindung persönliche Ansichten, Umstände und Wünsche derjenigen, die im Auftrag der Patientinnen und Patienten handeln, berücksichtigen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.4.4.3
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Patientinnen und Patienten als primäre Ansprechpartner behandeln, d.h. diese, wenn möglich, direkt ansprechen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.5
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Die Absolventin und der Absolvent analysieren und reflektieren soziodemografische und sozioökonomische Einflussfaktoren auf die Kommunikation und kommunizieren entsprechend.
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14c.5.1
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Sie reflektieren und berücksichtigen alters-, entwicklungs-, behinderungs- und geschlechterbezogene Einflussvariablen auf die Kommunikation. Sie können …
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14c.5.1.1
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sich an das Sprachverständnis von Patientinnen und Patienten anpassen.
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3a |
3a | 3b |
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14c.5.1.2
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geschlechtersensibel kommunizieren.
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3a |
3a | 3b |
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14c.5.1.3
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entwicklungs- und altersbezogene Unterschiede in der Kommunikation berücksichtigen.
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3a |
3a | 3b |
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14c.5.2
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Sie sind sich der soziokulturellen Vielfalt und der Werte- und Normenpluralität in der Gesellschaft bewusst und berücksichtigen diese in medizinischen Situationen angemessen. Sie können …
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14c.5.2.1
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kulturelle, soziale, geschlechterbezogene, sozioökonomische, religiöse und weltanschauliche Wert- und Normsysteme differenziert bei sich und anderen wahrnehmen und ihre Bedeutung für den Einzelfall und für die medizinische Behandlung reflektieren.
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2 |
3a | 3a |
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14c.5.2.2
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sensibel mit individuellen Schamgrenzen umgehen und gleichzeitig die ärztlichen Pflichten und Aufgaben erklären und erfüllen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.5.2.3
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gesellschaftliche Stigmatisierungsprozesse in ihren Auswirkungen auf Gesundheit und Krankheit und Behinderung berücksichtigen.
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2 |
3a | 3a |
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14c.5.2.4
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sich Wissen über soziokulturelle Diversität aneignen und dabei kritisch gegenüber Vereinfachungen bleiben (Kulturalisierung vermeiden).
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2 |
3a | 3a |
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14c.5.2.5
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Strategien zur kultursensiblen Kommunikation anwenden.
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2 |
3a | 3a |
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14c.5.3
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Sie sind sich der Konsequenzen sprachlicher Barrieren für die Interaktion mit Patientinnen/Patienten und deren Bezugspersonen bewusst und berücksichtigen diese bei der Planung und Durchführung des Gesprächs. Sie können …
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14c.5.3.1
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die Sprachkenntnisse und das individuelle Sprachniveau von Patienten einschätzen und das eigene Sprachniveau anpassen, z.B. bei Patientinnen und Patienten mit einer anderen Muttersprache als Deutsch.
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3a | 3b |
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14c.5.3.2
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das Verständnis von Patientinnen und Patienten durch verständnissichernde Maßnahmen (verbal und nonverbal) gezielt kontrollieren und beim Eindruck von Verständnisproblemen direkt intervenieren.
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3a | 3b |
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14c.5.3.3
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die Vor- und Nachteile des Einsatzes von nicht-professionellen und professionellen Dolmetscherinnen und Dolmetschern im klinischen Alltag reflektieren und kompetent mit diesen zusammenarbeiten.
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3a | 3a |
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14c.5.3.4
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bei Einsatz von nicht-professionellen Dolmetscherinnen und Dolmetschern, insbesondere im Falle von Angehörigen, die Beziehung zu den Patientinnen bzw. Patienten erfragen und berücksichtigen und die Organisation der Dolmetschsituation übernehmen.
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3a | 3a |
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14c.5.3.5
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auch während des Einsatzes von Dolmetscherinnen oder Dolmetschern die ärztlichen Aufgaben der Kommunikation wahrnehmen und nicht an die dolmetschende Person delegieren.
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2 | 3a |
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14c.5.4
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Sie gestalten den Umgang mit Patienten, deren Wahrnehmung und Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt und/oder gestört ist, den besonderen Anforderungen entsprechend. Sie können …
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14c.5.4.1
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die Art und Schwere der Wahrnehmungs- und Kommunikationsstörung erfragen und unter besonderer Berücksichtigung des Settings entsprechend kommunizieren.
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3a | 3b |
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14c.5.4.2
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"Maßnahmen der ""unterstützten Kommunikation"", d. h. zur Erweiterung der kommunikativen Möglichkeiten, im Gespräch einsetzen."
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3a | 3a |
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14c.5.4.3
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sich anderer Kommunikationskanäle bedienen, wenn einer der Kanäle eingeschränkt ist, und bei Bedarf (und immer wenn Patientinnen und Patienten von den Lippen absehen) die Interaktion von der Kommunikation trennen sowie das Verständnis sichern.
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3a | 3a |
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14c.5.4.4
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bei Bedarf professionelle Unterstützung kompetent einbeziehen.
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3a | 3a |
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14c.5.4.5
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bei Bedarf (und immer wenn Patientinnen und Patienten von den Lippen absehen oder ein Blickkontakt notwendig ist) die Interaktion von der Kommunikation trennen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.6
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Die Absolventin und der Absolvent reflektieren die spezifischen Anforderungen der mündlichen, schriftlichen und elektronischen Kommunikation sowie der öffentlichen Kommunikation und interagieren unter Einhaltung des Datenschutzes kontextspezifisch.
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14c.6.1
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Sie passen ihre Kommunikation den spezifischen Anforderungen verschiedener Arten mündlicher Kommunikation an. Sie können …
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14c.6.1.1
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eine mündliche oder telefonische Übergabe von Patientinnen und Patienten an ärztliche Kolleginnen und Kollegen durchführen.
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3a | 3b |
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14c.6.1.2
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eine mündliche oder telefonische Übergabe eines Patienten/einer Patientin an Angehörige der Pflege- bzw. anderer Gesundheitsberufe unter Verwendung geeigneter Fachsprache durchführen.
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3a | 3b |
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14c.6.1.3
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Patientinnen und Patienten vorstellen, deren Probleme priorisieren und das diagnostische und therapeutische Prozedere bezogen auf den Einzelfall mit ärztlichen Kolleginnen und Kollegen sowie Angehörigen anderer Gesundheitsberufe systematisch diskutieren.
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3a | 3b |
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14c.6.1.4
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Telefonate mit Patientinnen/Patienten oder Dritten führen.
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3a | 3b |
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14c.6.2
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Sie verfassen unterschiedliche Formen von Patientenberichten / schriftlicher Kommunikation angemessen. Sie können ...
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14c.6.2.1
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verschiedene Formen von Patientenberichten (Aufnahmeprotokoll, Kurzbericht, Entlassbericht) in einer strukturierten und sachbezogenen Form mit allen relevanten Untersuchungsergebnissen und Vorschlägen zur Behandlungsplanung erstellen.
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2 | 3a |
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14c.6.2.2
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Rezepte ausstellen.
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3a | 3b |
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14c.6.2.3
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Todesbescheinigungen ausstellen.
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2 |
3a | 3a |
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14c.6.3
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Sie beherrschen und reflektieren den Umgang mit medizinischen Informationstechnologien. Sie können ...
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14c.6.3.1
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patientenspezifische Informationen aus klinischen Informationssystemen abrufen, sowie die ärztliche Verantwortlichkeit bei Betrieb dieser Systeme und Verfahren zur sicheren Übermittlung und Speicherung von Patientendaten kennen und anwenden.
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3b | 3b |
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14c.6.3.2
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in einer elektronischen Patientenakte Untersuchungen anfordern, Befunde dokumentieren, Medikamentenverordnungen durchführen und Arztbriefe erstellen.
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2 |
3a | 3b |
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14c.6.3.3
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Lösungen der Telemedizin patientenorientiert einsetzen und Rahmenbedingungen der Gesundheitsthematik erläutern.
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14c.6.4
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Sie beherrschen und reflektieren die angemessene Kommunikation mit Medienvertretern und in der Öffentlichkeit. Sie können …
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14c.6.4.1
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medizinische Informationen an die Öffentlichkeit und/oder die Medien angemessen weitergeben.
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