Kapitelübersicht | Kapitel 23d | NKLZ

Lernziel 23d.2.2.3

einschätzen und bewerten, inwieweit die subjektiven Angaben der Patientinnen/Patienten zu ihren Befunden nach Zahnverlust, und ihrer Versorgung objektivierbar sind.


Anwendungsbeispiele

Diskrepanz zwischen subjektivem Empfinden einerseits und objektiven zahnmedizinischen und allgemeinen Befund/Zustand andererseits

Verweise

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