Kapitelübersicht | Kapitel 25 | NKLZ
das individuelle orale Erkrankungs- und Komplikationsrisiko und das Risiko für das Fortschreiten oraler Erkrankungen in Bezug auf die aktuelle Therapie der Patientinnen und Patienten kritisch einschätzen und bei individuell erforderlichen Maßnahmen berücksichtigen.