Kapitelübersicht | Kapitel 10 | NKLZ
für individuelle Patientinnen/Patienten die Beteiligten im Gesamtspektrum der sozialen Versorgungsstrukturen identifizieren, koordinieren und sich bei der Behandlungsplanung daran orientieren und diese an der Behandlung einschließlich Kostenübernahme beteiligen.